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Existenzgründungsberatung
Unter Existenzgrünndung versteht man die Gründung eines neuen Unternehmens,
Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Aufnahme einer freiberuflichen
Tätigkeit oder tätige Beteiligung an einem Unternehmen eines
Existenzgründers.
Zielsetzung
Existenzgründungsberatung ist wichtig. Dies liegt daran, dass viel zu
viele Existenzgründer in den ersten Jahren scheitern.
Lt. Feststellung namhafter Praktiker liegen die Ursachen des Scheiterns von
Existenzgründern u.a. an
- mangelnden kaufmännischen Kenntnissen
- mangelhafter Buchführung
- unzureichender Eigenkapitalausstattung
- Finanzierung langfristig gebundenen Vermögens mit kurzfristigen Krediten
- falscher Kalkulation
- nicht vorhandene oder ungenügender Planung
- Fehlbeurteilung der Marktchancen und Marktentwicklungen
- Fehlen von Anpassungsmaßnahmen bei konjunkturellen Einbrüchen
- zu hohen Entnahmen
Wir sind Ihnen behilflich, die Unkenntnis zu beseitigen und damit die Gründung
einer dauerhaften Existenz auf unternehmerischer Basis zu ermöglichen.
Beratung und Berichtswesen
Lt. Empfehlungen des Deutschen Wissenschaftlichen Steuerinstitutes der Steuerberater
e.V., soll die Existenzgründungsberatung u.a. folgende Bereiche umfassen,
die soweit wie notwendig sich in einem Existenzgründungsbericht niederschlagen:
-
Geschäftsgegenstand / Idee
-
Person(en) und soziales Umfeld der Existenzgründer(in);
hierzu zählen insbes. die persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten
sowie die fachlichen Fähigkeiten
-
Öffentlich rechtliche Voraussetzungen zur Unternehmensgründung;
hierzu zählen allgemeine gesetzliche Regelungen zur Berufsausübung,
Bestimmungen der Gewerbeordnung, Handwerksordnung und sonstiger wesentlicher
Spezialgesetze.
Gegebenenfalls ist hier fachlicher Rat von anwaltlicher Seite notwendig,
die mit der kooperierenden Anwaltschaft zu besprechen sind
- Unternehmensplanung
Ziel ist hierbei die betriebswirtschaftliche Existenzgründungsberatung
eines gesamten Unternehmens in Gründung und in werbender Tätigkeit.
Wesentliche Säulen sind hierbei
- Umsatzplanung: Hierzu zählen die Absatzanalyse, Standortwahl und
Nachfrageanalyse
- Die Aufwandsplanung: Hierzu zählen die Planung der Gründungsinvestition
und Planung der Betriebsmittel und Aufwandausgaben
- Die Ergebnisplanung: Vorläufige Summe aus den Teilplänen
- Kapitalbedarfsplanung: Hierzu zählen der Investitionskapitalbedarf
und Betriebsmittelkapitalbedarf
- Die Finanzierungsplanung: Wie ist zu finanzieren, z.B. Eigenkapital ,
Fremdkapital, Miete, Leasing, Factoring und Kapitallebensversicherung.
Besondere Bedeutung hat hierbei die Förderung durch eine Reihe von
Finanzierungshilfen von der öffentlichen Hand im Zusammenwirken mit
der Kreditwirtschaft. Auf Wunsch begleiten wir Sie zum Bankgespräch.
- Rechtsformwahl
Hierbei geben wir Ihnen Überblick über wesentliche Rechtsformen.
In der Praxis stehen hierbei folgende Überlegungen im Vordergrund:
- Minimierung der Steuerbelastung
- unterschiedlicher Verwaltungsaufwand
- rechtliche und wirtschaftliche Einflussmöglichkeiten
Beratung in der Nachgründungsphase / Existenzfestigung
Nach der Gründung begleiten wir Sie weiter. Hier werden Sie zunächst
umfassend auf die Dinge hingewiesen die kurzfristig auf Sie zukommen und
die wir für Sie vorbereiten können wie z.B. Gewerbeanmeldung,
steuerliche Anmeldung, Industrie- und Handelskammer u.o. Handwerkskammer,
Krankenkasse, verwaltungstechnische Fragestellungen.
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